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Am 01. Juli 2008 trat in NRW das Gesetz zum Schutze der Nichtraucher inkraft.
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Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern, dass jeder Anwesende in unseren Räumlichkeiten Club-Mitglied sein muss. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Gäste der Club-Mitglieder, sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner! |
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Hier finden Sie weitere Informationen zum Club. |
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